Sind Sie förderberechtigt?

Sieben kurze Fragen. Das Ergebnis sehen Sie sofort.

Wie viele Mitarbeiter hat Ihr Unternehmen?
Wie hoch ist der Jahresumsatz?
Sitz und Geschäftsbetrieb oder Zweigniederlassung in Deutschland?
Wie alt ist das Unternehmen?
Wurde bereits eine geförderte Beratung durchgeführt?
Ist über das Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet, oder liegen die Voraussetzungen dafür vor?
Liegt der Tätigkeitsschwerpunkt in der Unternehmens- oder Wirtschaftsberatung, Steuer- oder Rechtsberatung oder Wirtschafts- und Buchprüfung?
Bitte beantworten Sie alle sieben Fragen, um Ihr Ergebnis zu sehen.

Leider nicht förderfähig

Nach Ihren Angaben ist eine Förderung derzeit nicht möglich:

  • Ab 250 Mitarbeitern liegt kein KMU im Sinne der Förderung vor.
  • Ab 50 Mio. Euro Jahresumsatz liegt kein KMU im Sinne der Förderung vor.
  • Ohne Sitz oder Zweigniederlassung in Deutschland ist keine Förderung möglich.
  • Die maximale Anzahl geförderter Beratungen ist bereits erreicht.
  • Bei Insolvenz oder vorliegenden Insolvenzvoraussetzungen ist keine Förderung möglich.
  • Diese Beratungsbranchen sind von der Förderung ausgeschlossen.

Grundsätzlich förderfähig

Nach Ihren Angaben erfüllen Sie die Voraussetzungen der Förderung.

Hinweis: Bei Unternehmen unter einem Jahr ist vor der Antragstellung ein kostenloses Informationsgespräch bei der IHK verpflichtend.
Kostenloses Erstgespräch anfragen

Wie hoch ist Ihre Förderung?

Geben Sie die Postleitzahl Ihres Unternehmensstandorts ein.

Orientierungswert. Maßgeblich ist der genaue Standort der beratenen Betriebsstätte, verbindlich ist die Einstufung durch das BAFA.